Corona-Schutzmassnahmen
Es gelten stets die aktuell gültigen behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
Ausserdem gelten folgende zusätzlichen Massnahmen
Es gelten für alle Dienstleistungen stets die aktuell gültigen behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
Ausserdem gelten bei personenbezogenen Dienstleistungen folgende zusätzlichen Regeln:
- Vor jedem Einsatz wird die aktuelle Gesundheits-, Quarantäne oder Isolationssituation telefonisch abgeklärt.
- Leistungsempfänger/-innen mit Covid-19-Verdachtssymptomen (Fieber, Husten, Geruchs-/Geschmacksverlust) müssen sich vorgängig telefonisch mit ihrer Hausarztpraxis in Verbindung setzen, um das weiter Vorgehen zu besprechen und ggf. notwendige Massnahmen zu ergreifen.
Es gelten für alle Freiwilligen stets die aktuell gültigen behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
Den Freiwilligen steht es grundsätzlich frei, Einsätze zu leisten.
Aufgrund des Bundesratsentscheides vom 16.2.22 findet der Unterricht wieder ohne Masken- und Zertifikatspflicht statt.
Für positiv getestete Personen gilt nach wie vor die Isolationspflicht bis Ende März 2022.